Bedeutet die Repost Funktion eine Urheberrechtsverletzung?
Diese Folge befasst sich mit der rechtlichen Problematik von Urheberrechtsverletzungen auf der Social-Media-Plattform Instagram. Im Zentrum steht ein spezifisches Gerichtsurteil, bei dem das eigenständige Herunterladen und erneute Hochladen fremder Inhalte ohne Erlaubnis als rechtswidrig eingestuft wurde.
Es wird jedoch betont, dass diese Entscheidung vor der Einführung der offiziellen Repost-Funktion von Meta getroffen wurde und daher nicht eins zu eins auf die heutige Praxis übertragbar ist. Da die neue Funktion den ursprünglichen Urheber automatisch kennzeichnet, unterscheidet sich dieser Vorgang technisch und rechtlich vom manuellen Kopieren.
Abschließend wird den Nutzern geraten, bei Unsicherheiten professionellen Rechtsbeistand im Medienrecht zu suchen. Dieser Beitrag dient somit als Aufklärung über den Unterschied zwischen illegaler Vervielfältigung und plattforminternem Teilen.
Ich wünsche mit freundlichen Grüßen einen schönen Tag
Martino Bönki
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